Schulordnung

  • Lehren und Lernen

    • Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen und die Pflicht, seine Mitschüler beim Lernen nicht zu stören.
    • Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu lehren und die Pflicht, sei­nen Schülerinnen und Schülern ein un­ge­stör­tes Lernen zu er­mög­lichen

  • Lebensraum Schule

    • Wir wollen in einer sauberen, ordentlichen und ruhigen Schule ler­nen, lehren und leben.

  • Schulgemeinschaft

    • Wir gehen höflich und gewaltfrei miteinander um.


  • Einzelregelungen

    • Auf dem gesamten Schulgelände ist die Handy-Nutzung ver­bo­ten.
    • In Freistunden und in der Mittagspause halten wir uns im Erd­ge­schoss auf.

Weitere Regeln, die diese Schulordnung ergänzen, können in der Schul­kon­fe­renz beschlossen werden.

Portrait

Gegründet im Jahre 1972 war die Auerberg-Schule bis 1996 eine reine Haupt­schule. Zum Schuljahr 1996/1997 wurde an der Auerberg-Schule ein Werk­real­schul­zug mit Zusatzunterricht ab Klasse 8 und freiwilligem 10. Schuljahr eingerichtet. Seit dem Schuljahr 2010/2011 wird die Auerberg-Schule als Werk­real­schule geführt. In 10 Klassen besuchen ca. 190 Schülerinnen und Schüler die Auerberg-Schule.

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