Förderkonzept

  • Förderkonferenzen in jeder Klasse zu Beginn des 1. und 2. Schulhalbjahres mit Feststellung des individuellen Förderbedarfs und Klärung der Fördermöglichkeiten. Teilnehmer der Förderkonferenz sind der Klassenlehrer, die Hauptfachlehrer, der Schulleiter und bei Bedarf weitere Lehrerinnen und Lehrer. Ziel der Förderkonferenz ist die Erstellung eines Förderprotokolls für jeden Schüler bzw. für jede Schülerin.
  • Lernstandsdiagnose zu Beginn der 5. Klasse mit 2 Nacherfassungen zu Ende des 5. Schuljahres und zu Ende des 6. Schuljahres. Bearbeitung des diagnostizierten Lernstandes im Förderunterricht unter Einbezug der Päd. Assistentin.
  • Vergleichsarbeiten in Klasse 8 mit Nachbesprechung in der Klassenkonferenz, deren Ziel die Ermittlung von geeigneten Fördermaßnahmen ist.
  • Kompetenzanalyse Profil AC am Ende der 7. Klasse.
  • Beschluss zur Einschaltung des sonderpädagogischen Dienstes jeweils in der Versetzungskonferenz für das darauffolgende Schuljahr.
  • Förderung durch den Berufseinstiegsbegleiter in Klassenstufe 7, 8, 9 und 10 in enger Kooperation mit den Klassenlehrern.
  • Einsatz von 3 Lehrkräften als Berufswegebegleiter zur individuellen Betreuung von Schülerinnen und Schülern, die in der Förderkonferenz der Klassenstufe 6 / 2. Halbjahr ausgewählt werden und über die Klassenstufen 7 - 10 von den Berufswegebegleitern in Fragen der Berufsorientierung beraten, betreut und gefördert werden.

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