Beurlaubung
Regelungen zur Beurlaubung:
Schüler: Beurlaubung bis zu zwei Tage in Zuständigkeit des Klassenlehrers; über 2 Tage in Zuständigkeit der Schulleitung; Beurlaubung vor und nach Ferienabschnitten in Zuständigkeit der Schulaufsicht (Bescheinigungen notwendig!)
Lehrer: Arbeitszeitausgleich in Absprache mit der Schulleitung