Schülerausweis als Testnachweis

In den Weihnachtsferien zählt der Schülerausweis nicht mehr als Testnachweis für den Besuch von Einrichtungen usw. Die Schülerinnen und Schüler benötigen in der Ferienzeit für diesen Fall einen aktuellen Testnachweis (oder Impf- bzw. Genesenennachweis).

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