Urlaub im Ausland – was ist bei der Rückkehr hinsichtlich des Schulbesuchs zu beachten?

Wer sich in den Sommerferien im Ausland aufgehalten hat, muss bei der Einreise nach Deutschland klären, ob aufgrund des Aufenthalts in einem Corona-Risikogebiet bzw. Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eine Absonderungspflicht (Quarantäne-pflicht) besteht. 

Das ist auch für den Schulbesuch wichtig, weil am Förderangebot "Lernbrücken" in den beiden letzten Wochen der Sommerferien, am Präsenzunterricht ab dem 1. Schultag und an Betreuungsangeboten nur teilnehmen darf, wer keiner Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegt (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 CoronaVO Schule).

Die derzeit geltenden Quarantänebestimmungen für Reisende finden Sie in der Einreiseverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (CoronaEinreiseV) vom 12. Mai 2021.
Nähere Informationen hierzu sowie die aktuelle Liste der Risikogebiete können auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/risikogebiete abgerufen werden.
Weitere Informationen zu den aktuellen Einreiseregeln finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html.
Bitte beachten Sie, dass sich sowohl die Rechtslage als auch die Einstufung der Risikogebiete kurzfristig ändern kann. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich vor der Rückreise nochmals über die geltenden Bestimmungen zu informieren.

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