Beurlaubung

Regelungen zur Beurlaubung:

Schüler: Beurlaubung bis zu zwei Tage in Zuständigkeit des Klassenlehrers; über 2 Tage in Zuständigkeit der Schulleitung; Beurlaubung vor und nach Ferienabschnitten in Zuständigkeit der Schulaufsicht (Bescheinigungen notwendig!)


Lehrer: Arbeitszeitausgleich in Absprache mit der Schulleitung