Mund- und Nasenschutz

Da nun alle Schülerinnen und Schüler wieder in die Schule kommen und es damit auf den Gängen enger wird, muss außerhalb des Klassenzimmers ein Mund- und Nasenschutz getragen werden. Das heißt: Ab Betreten des Schulgeländes, bei jedem Verlassen des Klassenzimmers, in den Kleinen und in der Großen Pause und beim Verlassen des Schulgebäudes muss ein Mund- und Nasenschutz getragen werden. Das Pausenbrot kann nur im Klassenzimmer eingenommen werden, z.B. in der Zeit von 10.20 Uhr – 10.30 Uhr, in der Mittagspause oder in den Kleinen Pausen.