Notbetreuung

Es besteht auch ab dem 19.04. die Möglichkeit der Notbetreuung von Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 7. Diese Möglichkeit soll aber „ausschließlich dann in Anspruch genommen werden, wenn dies zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann.“ (Zitat aus dem Schreiben des Kultusministeriums vom 06.01.21).

Schülerinnen und Schüler aus den Klassenstufen 5 - 7, die ab dem 19.04. die Möglichkeit der Notbetreuung wahrnehmen wollen, melden sich am Montag, 19.04., um 7.45 Uhr im Rektorat der Schule. Die Notbetreuung umfasst täglich den Zeitraum von 7.45 Uhr - 14.30 Uhr.